Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

für deutsche Verbraucher

Befreiung von der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer 2023 (JStG 2022 – Art. 9 § 12 Abs. 3 UStG) für Photovoltaikanlagen

Unsere Bundesregierung hat zum 01. Januar 2023 ein Gesetz beschlossen, welches Verbrauchern / Privatkunden den Kauf von Photovoltaikanlagen (PVA) vergünstigt. Es geht dabei um die Reduzierung des Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatzes auf 0%.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Beide Bezeichnungen meinen dasselbe. Von der Mehrwertsteuer ist oft umgangssprachlich die Rede, weil es um die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts geht. Der Begriff steht auch auf manchen Rechnungen oder Quittungen. Der steuerrechtlich korrekte Fachbegriff lautet jedoch Umsatzsteuer, weil der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert wird.

1. Die Befreiung gilt für PV-Anlagen, welche in der Nähe von Wohnungen, Privatwohnungen sowie teilweise in öffentlich genutzten Gebäuden (Gebäude für Tätigkeiten, welche dem Gemeinwohl dienen) installiert werden.

2. Eine Bestätigung über die Installation der PV-Anlage in Wohnungsnähe vom Käufer/Kunden an den Verkäufer ist zwingend notwendig. Der Kunde/Die Kundin füllt dann dieses Formular aus. Hierin bestätigen Sie, dass die Photovoltaikanlage in Wohnungsnähe installiert wurde und die Bruttoleistung der PV-Anlage – entsprechend Marktstammdaten-register - unter 30kW peak liegt. (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022, Teil I Nr. 51 – vom Dez. 2022). Die Inbetriebnahme erfolgte nicht vor dem 01.01.2023.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie dann bitte an info@elektrotresen.de. Fügen Sie unbedingt die Rechnungsnummer hinzu.

3. Für den Ablauf Ihrer Bestellung ist zu beachten, dass es sich hier ausschließlich um Produkte für Ihre PV-Anlage handeln muss. Das BMF hat die seit dem 01.01.2023 dem Nullsteuersatz unterliegenden „wesentlichen Komponenten“ definiert. Dazu gehören im Wesentlichen: Stromspeicher und Batterien, Solarmodule, Dachhalterung, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Wechselrichter und andere elektronische Steuerungskomponenten Komplettpakete aus oben genannten Teilen, Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtung

Die für die Steuerbefreiung infrage kommenden Produkte sind in unserem Shop mit Nettopreisen ausgewiesen.

Artikel, die für eine PV-Anlage verwendet werden können, jedoch auch anderweitig verwendbar sind – z.Bsp. Kabel, Klemmen, Schrauben, Nägel oder sonstige für die PV-Anlage notwendigen Bestandteile oder andere Waren bestellen Sie bitte separat – diese Artikel sind Zubehör und unterliegen nicht der Umsatzsteuerbefreiung. Sie gelten (lt. Gesetzgeber) nicht als wesentliche Komponenten der Anlage – auch wenn sie für die Installation notwendig sind.

Im Übrigen bitten wir Sie, zu beachten, dass eine Erstattung der Umsatzsteuer nur erfolgen kann, wenn mit Ihrer Bestellung und dem ausgefüllten PDF-Dokument alle Bedingungen erfüllt sind.

4. Da es sich hier um ein deutsches Gesetz handelt, gehen wir davon aus, dass Sie als Kunde/Kundin ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben müssen - insofern ist eine Befreiung von der Zahlung der USt innerhalb der EU an Privatkunden nicht möglich.

Der Warenkorb gibt Ihnen einen Hinweis zu jeder Artikelposition, ob es sich um einen "PV-Artikel" handelt.

Wir bitten Sie, zu beachten, dass eine Befreiung von der Umsatzsteuer nur erfolgen kann, wenn mit Ihrer Bestellung und dem ausgefüllten PDF-Dokument alle Bedingungen erfüllt sind.

Da es sich hier um ein deutsches Gesetz für Verbraucher handelt, gilt der Erlass für Lieferung, Montage und Betrieb in bzw. nach Deutschland und somit für alle Käufe mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland. Ein Verkauf mit 0% Umsatzsteuer in andere Länder ist nicht möglich.

Hinweis für entsprechende Bestellungen und Vorauszahlungen im Jahr 2022 und Lieferung ab 01. Januar 2023: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Rückerstattung der Umsatzsteuer nur erfolgen kann, wenn es der gesetzliche Rahmen zulässt. Die Rückerstattung der Umsatzsteuer erfolgt generell erst nach Inbetriebnahme der PV-Anlage ab 01.01.2023. Auslieferungen von PV-Komponenten vor diesem Datum sind von der Rückerstattung ausgeschlossen. Falls wir weitere Informationen zu Ihrem Auftrag benötigen, melden wir uns bei Ihnen per E-Mail.

Ihr elektrotresen-Team

weitere Infomationen finden Sie hier:
Jahressteuergesetz 2022
FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen